Menschenrechte

Dieses Modul erklärt die Menschenrechte, was sie mit uns zu tun haben und wie wir sie schützen können.

Andere Menschenrechte?

Im Diskurs der Menschenrechte ist auch die Rede von so genannten „drei Generationen der Menschenrechte“.

Die „Generationen“ bezeichnen dabei die chronologische Reihenfolge von Rechten und Zusätzen, die im Laufe der Jahre in der Menschenrechtserklärung ergänzt wurden.

3. Generation - solidarische Rechte 2. Generation - Gleichstellungsrechte 1. Generation - Freiheitsrechte
In der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts verfasst, jedoch wurden diese Rechte bis heute in keine verbindlichen Menschenrechtverträge aufgenommen. Ausnahme ist die Afrikanische Charta der Menschen- und Bürgerrechte. Entstanden im 19. Jahrhundert (Industrialisierung) im Zuge der sich immer weiter verbreitenden Armut und Ungerechtigkeit. Es brauchte Arbeitsrechte, die sich an den Bedürfnissen der ArbeitnehmerInnen orientierten Gehen zurück bis ins 18. Jahrhundert.
Kollektive Rechte Soziale, wirtschaftliche und kulturelle Rechte Bürgerliche und politische Rechte
Basierend auf dem Prinzip der Solidarität gehen diese Menschenrechte über die bürgerlichen und sozialen Rechte hinaus. Damit soll dem Globalisierungsaspekt Rechnung getragen werden. Probleme wie z.B. Umweltverschmutzung kennen keine politischen Grenzen. Mit Etablierung dieser Rechte reagierte man auf die industrielle Revolution: Armut war weit verbreitet und die Ungerechtigkeit innerhalb der Gesellschaft wurde größer. Diese Rechte erlauben es den Menschen Schutz durch den Staat zu erhalten. Die Regierungen verpflichten sich, Maßnahmen zur Verbesserung der allgemeinen sozialen Situation der Gesellschaft als Ganzes zu unternehmen. Diese Rechte wurden festgeschrieben, um das Leben der/des Einzelnen gegen die Willkür des Staatsoberhauptes zu schützen