Menschenrechte
Dieses Modul erklärt die Menschenrechte, was sie mit uns zu tun haben und wie wir sie schützen können.
Internationale Schutzmechanismen
Menschenrechtsverletzungen können über 3 verschiedene Kanäle bei den Institutionen gemeldet werden:
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Beschwerden
Die am leichtesten zugängliche Institution, um die Rechte der BürgerInnen zu verteidigen, ist in Österreich die Volksanwaltschaft. Diese wird in konkreten Fällen vom Menschenrechtsbeirat beraten. Die Volksanwaltschaft ist der richtige Anlaufpunkt für Beschwerden.
Die Volksanwaltschaft soll die öffentliche Verwaltung kontrollieren und vertritt BürgerInnen, die Sie sich durch die Verwaltung ungerecht behandelt fühlen und mit eigenen Rechtsmitteln nicht weiterkommen, dazu gehört auch die Überprüfung von Abschiebungen. Auf diese Weise sorgt die Volksanwaltschaft für die Durchsetzung des Rechts auf Schutz vor Folter und unmenschlicher Behandlung.
Seit 2012 wurde die Rechtsgrundlage der Volksanwaltschaft verändert und kontrolliert nun auch staatliche und private Einrichtungen in Hinblick auf den Schutz von Menschen mit Behinderungen.
Mehr Informationen
Weitere Informationen finden Sie hier:
http://volksanwaltschaft.gv.at/
http://www.ombudsman.europa.eu -
Gerichtsverfahren
Die nächste Ebene von für Nationalstaaten verbindlichen Menschenrechtsschutzmechanismen sind internationale Gerichte. Für die Mitglieder des Europarates gibt es eine allgemeine gerichtliche Instanz, die sich mit Menschenrechtsverletzungen beschäftigt, den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg, Frankreich.
Der Europarat beschäftigt sich mit Menschenrechtsfällen von Einzelpersonen, Personengruppen, Nichtregierungsorganisationen und auch Staaten. Die Gesetzgebung beruht auf der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte. Die Urteile des Gerichtshofs sind für alle 47 Länder, die die Konvention unterschrieben haben, verbindlich, dazu gehören auch Russland, die Kaukasus-Ländern und die Ukraine.
Einige bekannte Fälle:
Das Recht auf ein faires Verfahren: Salduz gegen die Türkei (27. November 2008)
Die Klägerin ging vor Gericht, weil ihr in der Haft der Zugang zu einem Anwalt verwehrt wurde. Der Gerichtshof stellte eine Menschenrechtsverletzung im Sinne des Artikels 6 (Recht auf ein faires Verfahren) fest und betonte, dass der Zugang zu einem Anwalt unbedingt ab dem ersten Verhör eines Verdächtigen durch die Polizei gewährleistet werden muss, um das Recht auf ein faires Verfahren zu ermöglichen.
Freie Meinungsäußerung: Sunday Times gegen Das Vereinigte Königreich (Nr. 1) (26. April 1979)
Der Fall betraf die einstweilige Verfügung gegen die Sunday Times, die Veröffentlichung von Berichten über laufende Zivilverfahren von Eltern von Kindern mit schweren Missbildungen, die durch die Einnahme des Medikaments Thalidomid während der Schwangerschaft auftraten, zurückzuhalten. Der Gerichtshof stellte eine Menschenrechtsverletzung im Sinne des Artikels 10 (freie Meinungsäußerung) fest; Das war das erste Urteil zum Schutz der freien Meinungsäußerung der Presse.
Quelle
human-rights-convention.org/the-main-judgments/
Wenn Sie über nationale Instanzen keinen entsprechenden Erfolg erzielen konnten, können Sie Ihren Fall beim Europarat einreichen. Folgen Sie dazu den Anweisungen auf der Website der Europarats (http://www.echr.coe.int/Pages/home.aspx?p=applicants/ol&c=). Bei Bedarf unterstützen Sie aber auch die österreichischen Nichtregierungsorganisationen in dem Bereich bei Ihrem Vorhaben.
Neben dem Gerichtshof in Straßburg, ist für bestimmte Fälle auch der Internationale Gerichtshof in Den Haag, Niederlanden zuständig, auch UN-Kriegsverbrechertribunal genannt. Er wurde eigens gegründet, um Fälle des Verbrechens gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Völkermorde zu verhandeln. Der Fall des jugoslawischen Ex-Präsidenten Slobodan Miloshevich, der für den Völkermord im Kosovo verurteilt wurde, ist ein bekannter Fall, der dort verhandelt wurde.
Mehr Informationen
Mehr Informationen finden Sie hier:
http://www.echr.coe.int/Pages/home.aspx?p=home – Europäischer Gerichtshof der Menschenrechte
http://www.icj-cij.org/ - Internationaler Gerichtshof
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Verfahren der Berichterstattung
Es gibt zwei Arten von Berichten: Offizielle Berichte, die vom Staat selbst in Auftrag gegeben werden und sogenannte "Schattenberichte“, die von VertreterInnen der Zivilgesellschaft verfasst werden.
Die regelmäßige Berichterstattung ist aber auch abhängig von Informationen, die verschiedene Ausschüsse liefern, wie z.B. der Ausschuss für die Rechte des Kindes oder der Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau. Auf Grundlage der Berichte orientieren sich die notwenigen Ziele zur Einhaltung der Rechte auf staatlicher, wie auch zivilgesellschaftlicher Ebene, um die Menschenrechtlage stetig zu verbessern.